Viele Halter gewerblich genutzter Fahrzeuge wissen nicht um ihre Pflicht
Mittwoch, 27. Juni 2018
Wussten Sie als Halter gewerblicher Fahrzeuge von Ihrer Pflicht zur regelmäßigen Prüfung der Fahrzeuge Ihres Fuhrparks auf Betriebssicherheit nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften?
Nein? Dann sind Sie einer unter vielen! Denn eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wie die Verweigerung der Versicherungsleistungen sowie Bußgelder.
Wir frischen Ihr Wissen über die wichtigsten Punkte Ihrer Pflicht gerne noch einmal auf:
Was ist die UVV Prüfung?
Die UVV oder auch Unfallverhühtungsvorschrift ist eine Fahrzeugprüfung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für gewerblich genutzte Fahrzege. Diese besagt, dass der Unternehmer oder Halter "Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jeodch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen" muss. Eine Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit!
Was bedeutet Betriebssicherheit und wer ist davon betroffen?
Im Rahmen der UVV-Prüfung werden die Fahrzeuge Ihres Fuhrparks auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft. Die Betriebssicherheit beinhaltet die Prüfung der Verkerhssicherheit sowie die der Arbeitssicherheit.
Davon betroffen können sowohl Fahrzeuge, als auch Anbauten sein. Neben gewerblich gentutzen Pkw, Lkw einschließlich Sonderaufbauten, Sonderfahrzeuge, Kraftomnibusse, Zugmaschinen, Krafträder sowie deren Anhänger (DGUV V 70) sind auch Ladebordwände aller Art (DGUV G 308-002), Kipp- und Absetzbehälter (DGUV R 114-010) sowie Krane (DGUV V 52) regelmäßig nach der Unfallverhütungsvorschrift zu prüfen.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung darf ausschließlich durch einen Sachkundigen durchgeführt werden - zum Beispiel durch Ihre ad truckdrive Werkstatt.